Rechtsprechung
BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 68; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 21. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Tarifierung von Wandabreißkalendern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- bdo.de , S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
Entscheidung zolltariflicher Vorfragen durch Umsatzsteuer-Senate
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.11.2004 - 5 K 5694/02
- BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Erfolg, wenn das erkennende Gericht seine Zuständigkeit aufgrund schlicht unvertretbarer, mithin sachfremder und damit willkürlicher Erwägungen angenommen hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. April 19971 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluss vom 23. Juni 19812 BvR 1107/77, BVerfGE 58, 1, 45;… BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643). - BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89
- Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …
Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Soweit der BFH in der Vergangenheit hinsichtlich der Frage, ob eine Revision i.S. des § 116 Abs. 2 FGO a.F. zulassungsfrei gegeben war, Streitigkeiten um die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, der von der Einreihung der jeweils gelieferten Waren in den Zolltarif abhängig ist, als Zolltarifsachen angesehen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546), lässt sich daraus für die Bestimmung der Zuständigkeit eines bestimmten Spruchkörpers bei dem FG nichts ableiten.
- BFH, 09.11.1998 - V R 67/97
Ehrenamtliche Richter; nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluss vom 23. Juni 19812 BvR 1107/77, BVerfGE 58, 1, 45; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643). - BFH, 08.12.1998 - VIII B 66/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Der weitere von der Beschwerde gerügte Verfahrensmangel, das FG habe den Amtsermittlungsgrundsatz verletzt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt nur unzureichend aufgeklärt, indem es unterlassen habe, sich die konkret streitbefangenen Kalender ("X" und "Y" für das Jahr 2002) vorlegen zu lassen, ist nicht in der von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO geforderten Weise dargelegt (zu den Darlegungserfordernissen der Sachaufklärungsrüge vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1998 VIII B 66/98, BFH/NV 1999, 798). - BFH, 17.12.1997 - VIII R 12/92
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gegen überbesetzten Spruchkörper
Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Die unrichtige Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, führt nur dann zu einem Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 1 FGO, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 VIII R 12/92, BFH/NV 1998, 721). - BFH, 14.03.1986 - VI R 11/85
Vorschriftswidrige Besetzung eines ehrenamtlichen Richters
Auszug aus BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
In diesem Fall muss das Gericht im Wege der Auslegung entscheiden, welcher von mehreren in Betracht kommenden Spezialmaterien der Streitgegenstand zuzuordnen ist (vgl. hierzu BVerfG-Beschluss vom 2. Oktober 19841 BvR 279/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 87; BFH-Beschluss vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548).
- BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH-Beschluss vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, m.w.N.; vgl. auch oben 1.b). - BFH, 23.11.2011 - IV B 30/10
Verfahrensfehler bei Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - …
Der BFH hat nämlich wiederholt entschieden, dass ein Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan dann zu einem Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 und § 119 Nr. 1 FGO führt, wenn er sich --wie im Streitfall-- zugleich als Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146;… vom 19. Juli 2010 X B 21/10, BFH/NV 2010, 2093). - BFH, 13.01.2010 - I B 83/09
Mitwirkung von Richtern an der Gerichtsentscheidung, wenn mehrere mündliche …
Im Übrigen würden bloße Fehler bei der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans nicht zum Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führen; erforderlich wäre dafür vielmehr, dass die Besetzung des Gerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146;… Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 119 FGO Rz 27, m.w.N.).
- BFH, 19.07.2010 - X B 21/10
Urteilsberichtigung - Besetzungsrüge - Beteiligtenvernehmung - Grundsätzlich …
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH-Beschluss vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, m.w.N.). - BFH, 13.01.2016 - IX B 94/15
Verfahrensmangel: Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter II.2.a, und vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, unter II.1.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 4 Rz 27, m.w.N.). - BFH, 06.08.2009 - V B 88/08
Nichtigkeitsklage - Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Zulassungsgrund
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH-Beschlüsse vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, …und vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501). - BFH, 19.02.2014 - I B 14/13
Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, m.w.N.).